Testamentsvollstreckung

Für das Einsetzen eines Testamentvollstreckers gibt es verschiedene Gründe:

  • Wenn eine komplizierte Erbauseinandersetzung zu erwarten ist.
  • Wenn das unter Umständen zeitaufwendige Umschuldung-Realteilungs-Modell zu erwarten ist.
  • Wenn es um die Abwicklung des sogenannten Frankfurter Testaments geht.
  • Wenn die Erben noch minderjährig sind.
  • Wenn der Erblasser seine Teilungsanordnungen durchsetzen will.
     

Für unsere Mandanten aus Neuss und Umgebung übernehmen wir auf Wunsch auch die Aufgabe des Testamentsvollstreckers. Hierzu ist die Benennung im Testament erforderlich. Wir beraten sie hierzu gerne.

Weitere (auch rechtliche Informationen zu den Aufgaben und Pflichten des Steuerberaters als Testamentvollstrecker können Sie u.a. diesem Artikel des IWW Instituts entnehmen:
https://www.iww.de/erbbstg/archiv/-steuerberater-als-testamentsvollstrecker
 

Sie überlegen, uns mit der Aufgabe des Testamentsvollstreckers zu betreuen?
Wir beraten Sie gerne! Melden Sie sich einfach direkt über unsere Kontaktseite.