Beratung für Privatpersonen zur Erbschaftsteuer
Für Privatpersonen aus Neuss und den umliegenden Nachbarstädten übernehmen wir, wenn es um Fragen rund um Erbschaften geht, gerne die folgenden Aufgaben für Sie:
Die Steuerberatung bei Erbschaft:
- Die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung
- Die Erstellung der Feststellungserklärungen für die Bewertung von Grundstücken
- Die steuerliche Bewertung von betrieblichem Vermögen (GmbH-Anteile, KG-Anteile etc.)
- Die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung bzw. die Einkünfteermittlung für die Erbengemeinschaft
Die Steuerberatung vor dem Erbfall
- Die umfassende Beratung zur Nutzung von schenkungssteuerlichen Freibeträgen
- Die steuerliche Optimierung bei Vermögensübergaben
- Die Berechnung des Werts von vorbehaltenen Nutzungs- und Nießbrauchsrechten
- Die steuerrechtliche Beurteilung und Optimierung von bestehenden Testamenten
Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden:
- bei Einsprüchen gegen Erbschaftssteuerbescheide
- bei Einsprüchen gegen Feststellungsbescheide für Immobilien und Unternehmensbewertungen
- bei Klagen vor Finanzgerichten
Sie brauchen Unterstützung rund um eine Erbschaft?
Wir beraten Sie gerne! Melden Sie sich einfach direkt über unsere Kontaktseite.