Beratung für Privatpersonen zur Erbschaftsteuer

Für Privatpersonen aus Neuss und den umliegenden Nachbarstädten übernehmen wir, wenn es um Fragen rund um Erbschaften geht, gerne die folgenden Aufgaben für Sie:

Die Steuerberatung bei Erbschaft:

  • Die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung
  • Die Erstellung der Feststellungserklärungen für die Bewertung von Grundstücken
  • Die steuerliche Bewertung von betrieblichem Vermögen (GmbH-Anteile, KG-Anteile etc.)
  • Die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung bzw. die Einkünfteermittlung für die Erbengemeinschaft
     

Die Steuerberatung vor dem Erbfall

  • Die umfassende Beratung zur Nutzung von schenkungssteuerlichen Freibeträgen
  • Die steuerliche Optimierung bei Vermögensübergaben
  • Die Berechnung des Werts von vorbehaltenen Nutzungs- und Nießbrauchsrechten
  • Die steuerrechtliche Beurteilung und Optimierung von bestehenden Testamenten
     

Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden:

  • bei Einsprüchen gegen Erbschaftssteuerbescheide
  • bei Einsprüchen gegen Feststellungsbescheide für Immobilien und Unternehmensbewertungen
  • bei Klagen vor Finanzgerichten
     

Sie brauchen Unterstützung rund um eine Erbschaft?
Wir beraten Sie gerne! Melden Sie sich einfach direkt über unsere Kontaktseite.