März 2025
Neue Regeln bei Barkassen
Mit DAC 7, der Kassenmeldepflicht ab 2025 und neuen AO-Vorschriften steigen die Anforderungen an Unternehmen und Steuerberatung. Insbesondere die Kassenmeldepflicht verschärft die Kontrolle von Bargeschäften: Unternehmen müssen ihre Kassensysteme beim Finanzamt anmelden und jede Änderung dokumentieren. Digitale Kassendaten werden verstärkt analysiert und Abweichungen können zu Hinzuschätzungen oder Strafen führen. Zudem setzt die Finanzverwaltung verstärkt auf KI-gestützte Prüfungs-Tools, um Auffälligkeiten schneller zu erkennen.
Weiter Informationen zur Meldepflicht finden Sie unter: https://www.haufe.de/meldung-kassensysteme-ans-finanzamt.html
Februar 2025
Download-Bereich
Ab sofort finden Sie auf unserer Seite im neuen Bereich Download die wichtigsten Vordrucke und Formulare für den steuerlichen Alltag, wie zum Beispiel Personalfragebögen für neue Mitarbeiter, Checklisten zu Einkommensteuer und Vermietung, Antrag auf Kindergeld oder Arbeitszeitdokumentationen für Mitarbeiter. Für die Nutzung sind ein Benutzername und ein Passwort notwendig, welche Sie unserem Jahresrundschreiben entnehmen können, das Sie per Mail oder Post im Dezember 2024 erhalten haben.
Januar 2025
Neuerungen zum Jahreswechsel
Wie bei jedem Jahreswechsel sind auch zum 01.01.2025 einige neue Regelungen bzw. Gesetze in Kraft getreten. Die Wichtigsten in Kürze:
- Für 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von 12,41 € auf 12,82 € pro Stunde. Dieser Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten (auch Minijobber oder Teilzeit-Kräfte). Bei Vorliegen eines Tarifvertrages kann in bestimmten Branchen – wie zum Beispiel in der Gastronomie – auch ein höherer Mindestlohn gelten.
- Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt durch die Mindestlohn-Erhöhung ebenfalls. Ab 2025 dürfen Minijobber daher 556 Euro im Monat (bisher: 538 Euro) verdienen.
- Die Mindestlohn-Änderung wirkt sich auch auf die Verdienstgrenze bei den so genannten Midijobs (früher: Gleitzone) aus. Ein sozialversicherungspflichtiger Midijob beginnt somit ab 2025 erst ab einem Verdienst von 556,01 € monatlich und endet bei einem Verdienst von 2.000,00 €.
- Für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmer-Regelung in der Umsatzsteuer gelten ab 2025 neue Grenzen. Zukünftig sind Umsätze von der Steuer befreit, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 € nicht übersteigen wird.
- Eltern können ab 2025 80 % (bisher 2 Drittel) der Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen, der Höchstbetrag steigt entsprechend von 4.000 € auf 4.800 € pro Jahr.
- Die Erbfallkosten-Pauschale steigt von 10.300 € auf 15.000 €. Somit können Erben im Rahmen der Erbschaftsteuer höhere Erbfallkosten ohne Nachweis geltend machen.
Bei Fragen zu einem der obigen Punkte stehen Ihnen mein Team und ich gerne zur Verfügung.
Dezember 2024
Neue Regelung für außergewöhnliche Belastungen
Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Regeln für die Ansetzbarkeit von Krankheitskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung veröffentlicht. Demnach ist im Falle eines E-Rezeptes der Kassenbeleg der Apotheke als Nachweis der Zwangsläufigkeit ausreichend. Dieser muss jedoch folgende Angaben enthalten: Name der steuerpflichtigen Person, Art der Leistung bzw. Name des Medikamentes, Betrag und Art des Rezeptes. Diese Regeln gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2024.
Oktober 2024
Aktuelles vom Gesetzgeber
Die ursprünglich für 2025 geplante Einführung der Gesetzes-Änderung beim Vorsteuer-Abzug bei IST-Versteuerung ist vom Gesetzgeber auf den 01.01.2028 verschoben worden. Die weitere Entwicklung bis dahin bleibt somit abzuwarten.
Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV ist eine kürzere Aufbewahrungsfrist nach § 257 Abs. 1 Nr. 4 HGB (Buchungsbelege) verabschiedet worden. Die Unterlagen müssen somit nur noch acht statt bisher zehn Jahre aufbewahrt werden. Dies ist erstmals auf Unterlagen anzuwenden, deren bisherige Aufbewahrungsfrist am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals noch nicht abgelaufen ist. Dies dürfte somit der 1.1.2025 sein, wenn die Verkündung noch im 4. Quartal 2024 erfolgt.
September 2024
Verpflichtender Empfang von elektronischen Rechnungen
Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes hat der Gesetzgeber entschieden, dass Rechnungen zwischen zwei Gewerbetreibenden (so genannte B2B-Transaktionen) künftig nur noch im E-Format zulässig sein werden. Daher muss jedes Unternehmen in Deutschland ab dem 01.01.2025 bereit sein, E-Rechnungen empfangen zu können. Ab 2027 dürfen dann alle größeren Unternehmen im B2B-Bereich ausschließlich E-Rechnungen versenden; ab 2028 gilt dies für sämtliche Unternehmen.
Nähere Informationen zum Thema E-Rechnungen finden Sie unter diesem Link:
https://www.datev.de/e-rechnung-mit-datev/gesetzliche-regelungen/
Vertiefende Information – inklusive Handlungsempfehlungen – werden wir den betroffenen Mandanten in den nächsten Tagen per Mail zukommen lassen.
August 2024
Jahres-Rundschreiben
Wir haben uns dazu entschlossen, die Jahres-Rundschreiben zum Jahresende zukünftig nicht mehr in gedruckter Form, sondern per Mail zu versenden. Dies spart insbesondere eine große Menge Papier und damit wichtige Ressourcen zugunsten der Umwelt. Die Informationen bleiben aber in gewohntem Umfang enthalten und beinhalten weiterhin die wichtigsten Neuerungen zum Jahreswechsel.
Juli 2024
Neue Mitarbeiterin
Seit dem 01.07.2024 verstärkt uns mit Frau Nadja Zimmermann eine neue Mitarbeiterin. Frau Zimmermann kommt aus Grevenbroich und ist Steuerfachangestellte. Sie ist somit eine weitere Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um steuerliche Themen, insbesondere Buchführungen, Jahresabschlüsse, Lohnabrechnungen und Steuererklärungen. Sie erreichen Frau Zimmermann unter der Durchwahl 401977-12 oder per Mail unter Zimmermann(at)steuerberatung-sievering.de.
Mai 2024
Steuer-Identifikationsnummer von Kindern
Die Finanzverwaltung verlangt spätestens mit den Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2024 die Angabe der Steuer-Identifikationsnummern aller Kinder in der Anlage Kind. Sollte die Angabe nicht erfolgen, werden die Kinder künftig nicht mehr berücksichtigt.
Nähere Informationen zum Thema Steuer-Identifikationsnummer finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer/
Hier finden Sie auch die Kontaktdaten falls Ihnen die Steuer- Identifikationsnummer Ihres Kindes nicht oder nicht mehr vorliegt.
April 2024
Überbrückungshilfen
Die Abrechnungen der Überbrückungshilfen haben bei vielen Unternehmen zu Rückzahlung von erhaltenen Hilfen geführt. Diese sind bislang innerhalb von sechs Monaten an die zuständigen Bezirksregierungen zurück zu zahlen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat nun ein vereinfachtes Verfahren zur Stundung der Rückzahlungsbeträge angekündigt. inwiefern dieses Modell von anderen Bundesländern übernommen wird, bleibt jedoch vorerst abzuwarten.