Oktober 2024
Aktuelles vom Gesetzgeber
Die ursprünglich für 2025 geplante Einführung der Gesetzes-Änderung beim Vorsteuer-Abzug bei IST-Versteuerung ist vom Gesetzgeber auf den 01.01.2028 verschoben worden. Die weitere Entwicklung bis dahin bleibt somit abzuwarten.
Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV ist eine kürzere Aufbewahrungsfrist nach § 257 Abs. 1 Nr. 4 HGB (Buchungsbelege) verabschiedet worden. Die Unterlagen müssen somit nur noch acht statt bisher zehn Jahre aufbewahrt werden. Dies ist erstmals auf Unterlagen anzuwenden, deren bisherige Aufbewahrungsfrist am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals noch nicht abgelaufen ist. Dies dürfte somit der 1.1.2025 sein, wenn die Verkündung noch im 4. Quartal 2024 erfolgt.
September 2024
Verpflichtender Empfang von elektronischen Rechnungen
Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes hat der Gesetzgeber entschieden, dass Rechnungen zwischen zwei Gewerbetreibenden (so genannte B2B-Transaktionen) künftig nur noch im E-Format zulässig sein werden. Daher muss jedes Unternehmen in Deutschland ab dem 01.01.2025 bereit sein, E-Rechnungen empfangen zu können. Ab 2027 dürfen dann alle größeren Unternehmen im B2B-Bereich ausschließlich E-Rechnungen versenden; ab 2028 gilt dies für sämtliche Unternehmen.
Nähere Informationen zum Thema E-Rechnungen finden Sie unter diesem Link:
https://www.datev.de/e-rechnung-mit-datev/gesetzliche-regelungen/
Vertiefende Information – inklusive Handlungsempfehlungen – werden wir den betroffenen Mandanten in den nächsten Tagen per Mail zukommen lassen.
August 2024
Jahres-Rundschreiben
Wir haben uns dazu entschlossen, die Jahres-Rundschreiben zum Jahresende zukünftig nicht mehr in gedruckter Form, sondern per Mail zu versenden. Dies spart insbesondere eine große Menge Papier und damit wichtige Ressourcen zugunsten der Umwelt. Die Informationen bleiben aber in gewohntem Umfang enthalten und beinhalten weiterhin die wichtigsten Neuerungen zum Jahreswechsel.
Juli 2024
Neue Mitarbeiterin
Seit dem 01.07.2024 verstärkt uns mit Frau Nadja Zimmermann eine neue Mitarbeiterin. Frau Zimmermann kommt aus Grevenbroich und ist Steuerfachangestellte. Sie ist somit eine weitere Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um steuerliche Themen, insbesondere Buchführungen, Jahresabschlüsse, Lohnabrechnungen und Steuererklärungen. Sie erreichen Frau Zimmermann unter der Durchwahl 401977-12 oder per Mail unter Zimmermann(at)steuerberatung-sievering.de.
Mai 2024
Steuer-Identifikationsnummer von Kindern
Die Finanzverwaltung verlangt spätestens mit den Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2024 die Angabe der Steuer-Identifikationsnummern aller Kinder in der Anlage Kind. Sollte die Angabe nicht erfolgen, werden die Kinder künftig nicht mehr berücksichtigt.
Nähere Informationen zum Thema Steuer-Identifikationsnummer finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer/
Hier finden Sie auch die Kontaktdaten falls Ihnen die Steuer- Identifikationsnummer Ihres Kindes nicht oder nicht mehr vorliegt.
April 2024
Überbrückungshilfen
Die Abrechnungen der Überbrückungshilfen haben bei vielen Unternehmen zu Rückzahlung von erhaltenen Hilfen geführt. Diese sind bislang innerhalb von sechs Monaten an die zuständigen Bezirksregierungen zurück zu zahlen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat nun ein vereinfachtes Verfahren zur Stundung der Rückzahlungsbeträge angekündigt. inwiefern dieses Modell von anderen Bundesländern übernommen wird, bleibt jedoch vorerst abzuwarten.